Aigner: Nachhaltigkeitsverordnung für Biomasse ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Energie- und Klimaschutzziele
sagte Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, heute in Berlin.
Mit dieser Verordnung soll sicher gestellt werden, dass künftig Biomasse, die zur Stromerzeugung eingesetzt wird, nur unter Beachtung verbindlicher Nachhaltigkeitskriterien hergestellt wird. Der Nachhaltigkeitsnachweis ist ab 1. Januar 2010 eine notwendige Voraussetzung für die Zahlung der Grundvergütung und der Boni im Rahmen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG).
In der Vergangenheit ist die Herstellung von Pflanzenölen teilweise mit erheblichen Umweltzerstörungen verbunden gewesen. "Ich denke hierbei insbesondere an die Vernichtung von Regenwäldern und damit an die Zerstörung des Lebensraums bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Wir brauchen deshalb internationale Standards für nachhaltige Agrarproduktion", so Aigner weiter.
Nach der Zustimmung des Bundestages zu dieser Verordnung werden so schnell wie möglich Zertifizierungssysteme für den Nachweis und die Kontrolle der Nachhaltigkeit der Biomasseproduktion aufgebaut. Parallel dazu wird eine zweite Nachhaltigkeitsverordnung für den Biokraftstoffbereich erarbeitet. Diese wird sich sehr stark an die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung anlehnen. Für beide Verordnungen ist vorgesehen, dass die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung die staatliche Anerkennungs- und Kontrollfunktion wahrnimmt.
Beim Aufbau von Zertifizierungssystemen wurde bereits erhebliche Vorarbeit geleistet. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) fördert seit eineinhalb Jahren ein Pilotprojekt zur Zertifizierung der nachhaltigen Biokraftstoffproduktion in der Praxis (ISCC Internationale Nachhaltigkeits- und Kohlenstoffzertifizierung). Aufbauend auf die Vorarbeiten werden rechtzeitig die Nachweissysteme und entsprechenden Datenbanken etabliert, um die Nachhaltigkeit der Biomasseproduktion zu bescheinigen.
Das BMELV hält es für sinnvoll und erforderlich, im Bundestag die Frage zu diskutieren, wie sichergestellt werden kann, dass die nachweislich vor Inkrafttreten der Verordnung erzeugte Biomasse im Sinne eines Vertrauensschutzes noch im Rahmen des derzeit geltenden Rechts verwendet werden kann.
Quelle: Pressemeldung Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
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