Aigner begrüßt Flächenausgleichsregelung im neuen Bundesnaturschutzgesetz

06.04.2009 | Berlin
"Boden ist nur begrenzt verfügbar und eine kaum regenerierbare Ressource. Deshalb muss die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlung und Verkehr sowie für andere Projekte deutlich vermindert werden", sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner. Die Ministerin begrüßte die deutlichen Verbesserungen für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bei der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Rahmen der anstehenden Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes.

So soll künftig bei der Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht genommen werden. Für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden sollen nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden. Dies könne nur erreicht werden, so Bundesministerin Aigner, wenn die Behörden zukünftig verstärkt dazu übergehen, den Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen sicherzustellen. "Das neue Bundesnaturschutzgesetz wird ihnen hierfür das notwendige rechtliche Handwerkszeug zur Verfügung stellen."

"Wir haben hier viel erreicht. Mit der Neuregelung werden die richtigen Impulse für die Zukunft gesetzt und die kooperativen Ansätze für die Zusammenarbeit von Naturschützern und Landnutzern gestärkt", sagte Aigner.

Quelle: Pressemeldung Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

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