Frequenzversteigerung muss Breitbanderschließung im ländlichen Raum neuen Schub geben
Besondere Bedeutung kommt dabei dem Frequenzband zwischen 790 und 862 Megahertz zu - die so genannte "Digitale Dividende".
"Erst wenn für mindestens 90 Prozent der Bevölkerung in den genannten ländlichen Ortschaften mit weniger als 5.000 Einwohnern mobile Breitbandanschlüsse verfügbar sind, darf in den größeren Städten und Ballungsräumen mit dem mobilen Breitbandausbau in diesem Frequenzbereich begonnen werden. Dies wird dem Breitbandausbau im ländlichen Raum einen weiteren Schub geben", sagte Wirtschaftsminister Hendrik Hering und begrüßte den Start der Frequenzversteigerung.
Hering forderte die Bundesregierung auf, einen nennenswerten Teil der Einnahmen aus der Versteigerung zu nutzen, um die Breitbanderschließung stärker voranzutreiben als bisher. "Im Vergleich zum finanziellen Engagement anderer Industrienationen wie beispielsweise Australien oder den USA ist der Einsatz der Bundesregierung in diesem Zusammenhang peinlich und standortpolitisch nicht vertretbar", sagte er.
Das Ziel der flächendeckenden Breitbandversorgung könne nur durch einen konsequenten Mix aller zur Verfügung stehenden Breitbandtechnologien erreicht werden. "Gerade diese anstehende Frequenzvergabe wird nicht nur für eine schnelle weitere Breitbanderschließung sorgen, sondern auch die wichtige mobile flächendeckende Breitbandanbindung gewährleisten, die wir ebenso wie schnelle kabelgebundene Internetanbindungen benötigen", sagte der Minister.
Mit dem Umstieg von Rundfunk und Fernsehen von der Analog- auf die Digitaltechnik sind große Teile des bisher für die terrestrische Verbreitung von Rundfunk und Fernsehen benötigten Frequenzbereiches frei geworden. Als 'Digitale Dividende' wird gemeinhin die Nutzung dieser frei werdenden Frequenzbereiche für andere Zwecke bezeichnet. Diese Frequenzen ermöglichen mit verhältnismäßig wenigen Funkstationen den Netzaufbau in ländlichen Regionen, die bis heute immer noch auf schnelles Internet verzichten müssen (die so genannten "weißen Flecken").
Damit der mobile Internetausbau auch primär im ländlichen Raum stattfindet, sind spezielle Versorgungsverpflichtungen für die Frequenzen im Bereich 800 MHz vorgesehen. Nach der Versteigerung werden die Mobilfunkanbieter mit der später erfolgenden Frequenzzuteilung verpflichtet, in allen Bundesländern bei der Nutzung für diese Frequenzen stufenweise Gebiete nach Prioritätsstufen mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Dabei müssen primär unversorgte und primär ländliche Gemeinden versorgt werden.
Quelle: Pressemeldung Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
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