Grüne wollen Expansion von Massentierhaltungsanlagen stoppen
Wir haben einstimmig einen Gesetzantrag verabschiedet, der die Genehmigung von Massentierhaltungsanlagen im Außenbereich von Kommunen erheblich erschwert. Tierfabriken können nun nicht mehr als privilegierte Anlagen nach § 35 BauGB genehmigt werden.
In den vergangenen Jahren erleben wir einen Boom von Massentierhaltungsanlagen im ländlichen Raum. Nach Plänen der Investoren sollen bundesweit 900 weitere Anlagen gebaut werden. Dadurch wird die Landschaft verschandelt und die Umwelt belastet, zudem werden bäuerlich gewachsene Strukturen dauerhaft zerstört. Die Bundesregierung unternimmt nichts, um diese Entwicklung zu stoppen.
Aus ökologischen Gründen ist der Außenbereich baugesetzlich besonders geschützt. Bauernhöfe gehören nach § 35 BauGB zu den privilegierten Anlagen und dürfen im Außenbereich errichtet werden. Massentierhaltungsanlagen werden zurzeit bei der Genehmigung noch wie Bauernhöfe behandelt. Das steht eindeutig dem Geist des § 35 BauGB entgegen. Deshalb soll durch unsere Gesetzesänderung die industrielle Massentierhaltung im Außenbereich grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden können.
Wir sprechen uns grundsätzlich gegen Agrarfabriken aus, weil eine artgerechte Nutztierhaltung in diesen Betrieben unmöglich ist. Wir glauben, dass nur die bäuerliche Landwirtschaft eine nachhaltige und ökologische Herstellung von Lebensmitteln im Einklang mit den Interessen von Anwohnerinnen und Anwohnern ermöglicht.
Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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