Heustock messen nicht vergessen

26.08.2010 | München
Entzündungsgefahr bei Heu und auch Stroh dieses Jahr besonders hoch

Dass sich Heu bei zu großer Feuchtigkeit erhitzen und selbst entzünden kann ist allgemein bekannt - Stroh gilt da als wesentlich unkritischer. Doch diesen Sommer ist dem nicht so. Schuld ist die große Nässe, welche dazu führt, dass viele Grünanteile in Heu und Stroh eingefahren werden - die Entzündungsgefahr somit auch bei Stroh gegeben ist. Daher rät die Versicherungskammer Bayern zu schärferen Vorsichtsmaßnahmen. Die Temperatur sollte nicht nur im Heustock ab dem ersten Einlagerungstag regelmäßig überprüft werden, sondern speziell in diesem Sommer auch im Stroh! Generell gilt: Temperaturen bis 45°C sind unbedenklich, bis 60°C sollte alle 12 Stunden gemessen werden. Bei Werten ab 60°C steigt die Brandgefahr stetig an und es sollten dringend Vorkehrungsmaßnahmen getroffen werden. Besonders wichtig ist dann das regelmäßige Messen der Temperatur, am besten alle fünf Stunden. Entlüftungs- oder Abkühlungsgänge können die Temperaturen senken. Bei 70°C liegt akute Brandgefahr vor und es sollte sofort die Feuerwehr alarmiert sowie ein Heuwehrgerät eingesetzt werden.

Um das Entzündungsrisiko schon im Vorfeld zu minimieren, ist es besonders wichtig, nur trockenes Stroh oder Heu einzufahren, Verunreinigungen möglichst zu vermeiden und die Größe der Heu- und Strohstapel zu begrenzen. Als Faustregel gilt: Mit der Heumesssonde muss jeder Bereich im Heustock erreichbar sein. Die Stapelung der Pressballen sollte also auf die Lüftung und Messbarkeit abgestimmt werden. Zwischengänge sind hier eine Lösung.

In Bayern ist jeder Landwirt verpflichtet, die Temperaturen des Lagergutes drei Monate lang regelmäßig mit einer Heumesssonde zu überprüfen, ansonsten gefährdet er im Brandfall seinen Versicherungsschutz. Das heißt konkret: In den ersten zwei Wochen nach der Einlagerung muss mindestens jeden zweiten Tag gemessen werden. Liegt in der ersten Woche eine konstante Temperatur von 45°C oder weniger vor, reicht bereits ab der zweiten Woche nach dem Einlagern ein zweimaliges Messen pro Woche aus, ab der fünften Woche sogar nur noch eine Messung pro Woche.

Übrigens: Die Versicherungskammer Bayern unterstützt aktive Brandverhütung. Landwirte mit einer Gebäude-Brandversicherung erhalten beim Kauf einer Heumesssonde einen Zuschuss von maximal der Hälfte des Anschaffungspreises, höchstens 360 Euro

Quelle: Pressemeldung Versicherungskammer Bayern

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