Hintergrundinformation: Mehrjähriger Nationaler Kontrollplan
Dies beginnt beim Tierschutz, der Tiergesundheit und Pflanzengesundheit und setzt sich fort über die Futtermittelkontrolle bis hin zur Kontrolle der Lebensmittel selbst.
Die Integration aller fünf Kontrollbereiche entlang der Lebensmittelproduktionskette in einem einzigen Bericht ermöglicht es, Querverbindungen herzustellen. Der Bericht leitet Strategien ab, wie die Kontrollsysteme weiter entwickelt werden müssen, um künftigen Herausforderungen gerecht zu werden. Auf diese Weise wird der Prozess der Lebensmittelüberwachung transparent. Erfolge und Qualität der amtlichen Kontrolle, die sich in den statistischen Zahlen nicht direkt ausdrücken lassen, werden im Überblick erkennbar.
Derzeit wird beim BVL ein Meldeportal für die Überwachungsdaten der Länder geschaffen, das grundsätzlich für die Übermittlungen in allen Kontrollbereichen nutzbar sein wird. Die stark zunehmende Vermarktung von Lebensmitteln über das Internet, insbesondere von Nahrungsergänzungsmitteln, soll in Zukunft effizienter kontrolliert werden. Dazu wurde vom BVL ein Konzept zur Kontrolle des Internethandels erstellt, dessen Umsetzung derzeit mit den Ländern diskutiert wird. Die Überprüfung der Eigenkontrollsysteme der Betriebe gewinnt in der amtlichen Kontrolle immer mehr an Bedeutung, nachdem das EU-Recht die Verantwortung für die Sicherheit von Lebensmitteln dem jeweiligen Lebensmittelunternehmen übertragen hat.
Einen föderal strukturierten Staat, in dem die Zuständigkeiten für die Kontrollen bei 16 Ländern bzw. über 400 Kommunen liegen, stellt die Zusammenfassung aller Kontrollaktivitäten vor eine enorme Aufgabe. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert die Erstellung des Rahmenberichtes, der die bundesweit verfügbaren Daten und Informationen zusammenfasst. Dieser ist auf den Internetseiten des BVL veröffentlicht. Wer zu einzelnen Themen umfassendere Informationen sucht, findet hier die Verweise zu den entsprechenden Kontrollprogrammen: http://www.bvl.bund.de/mnkp.
Im Rahmenbericht werden auch die Ergebnisse der beiden für die Lebensmittelsicherheit wichtigen Programme Bundesweiter Überwachungsplan und Lebensmittel-Monitoring, die bundesweit durchgeführt werden, dargestellt.
Bundesweiter Überwachungsplan
Im Bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) werden von den Überwachungsbehörden der Bundesländer seit 2006 Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika, Spielzeug, Wein und Tabakwaren untersucht. Die von den Überwachungsbehörden der Länder erhobenen Daten werden vom BVL ausgewertet. Die Ergebnisse werden auch dazu verwendet, zukünftige Untersuchungsschwerpunkte der Lebensmittelüberwachung festzulegen. Neue Erkenntnisse aus dem BÜp fließen in die Rechtsetzung der Bundesregierung ein und werden als Grundlage für Beratungen auf Europäischer Ebene herangezogen. Überschreitungen von Höchstgehalten oder andere Verstöße werden von den Bundesländern verfolgt.
Die Auswahl der Untersuchungsschwerpunkte ist auf Betriebe und Produkte gerichtet, von denen ein erhöhtes Risiko für den Verbraucher ausgehen kann. Aus der Zahl der Beanstandungen aus dem BÜp kann daher nicht auf die generelle Sicherheit der Lebensmittel und Bedarfsgegenstände und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch alle Betriebe in Deutschland geschlossen werden. Im Fokus der im Rahmen des BÜp kontrollierten Produkte und Betriebe stehen Untersuchungen im Zusammenhang mit neu eingeführten Höchstmengen oder geänderten Kennzeichnungsvorschriften. Das Programm nimmt auch aktuell auftretende Rückstandsprobleme auf und wird herangezogen, um vorläufige Höchstgehalte für Rückstände festzulegen. Da nicht alle Fragestellungen bundesweit relevant sind, entscheiden die Länder selbst, ob und in welchem Umfang sie sich an den Programmen des BÜp beteiligen.
Weitere Informationen zum Bundesweiten Überwachungsplan unter www.bvl.bund.de/buep.
Lebensmittel-Monitoring
Das Lebensmittel-Monitoring (LMM) wird seit 1995 gemeinsam vom Bund und den Ländern durchgeführt. Es ist ein Programm zur Erhebung repräsentativer Daten zu unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln und gliedert sich in zwei Teile. Im sogenannten Warenkorb-Monitoring wird eine für jedes Untersuchungsjahr festgelegte Gruppe von Lebensmitteln von den Bundesländern untersucht. Dabei wird innerhalb eines Jahres nicht die gesamte Breite der angebotenen Lebensmittel erfasst, sondern ein in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Lebensmittel-Monitoring festgelegter Ausschnitt des Warenkorbes. Das Warenkorb-Monitoring 2008 umfasste folgende Lebensmittel:
Lebensmittel tierischer Herkunft
* Joghurt
* Hähnchen (Fleisch)
* Pute (Fleisch)
* Brühwürste
* Lachs
* Forellenfilet (geräuchert)
* Heilbutt (geräuchert)
* Nordseekrabbe
* Shrimps
Lebensmittel pflanzlicher Herkunft
* Distelöl
* Olivenöl (natives extra)
* Reis
* Kartoffeln
* Spinat
* Zwiebel
* Gurke (Salatgurke)
* Grüne Bohnen
* Karotte
* Rote Johannisbeeren
* Birne
* Mandarine/Clementine/Satsumas
* Apfelsaft
* Lakritz
* Schokolade
* Pfefferminzblättertee
* Rooibostee
Treten spezielle stoff- bzw. lebensmittelbezogene Fragestellungen zur Lebensmittelsicherheit auf, so werden diese im Rahmen des Projekt-Monitorings repräsentativ untersucht, um mögliche Belastungsursachen für den Verbraucher frühzeitig erkennen zu können. Im Rahmen des Projekt-Monitorings wurden im Jahr 2008 folgende neun Themen bearbeitet:
* Fumonisine in Lebensmitteln
* Mutternkornalkaloide in Roggenmehl und daraus hergestellten Erzeugnissen
* Aluminium in Süßwaren mit Drageeüberzug sowie farbige Dekoration von Kuchen und Keksen
* Aluminium und Cadmium in Kakaomasse und Kakaopulver
* Cadmium in Erdnüssen, Ölsaaten und Ölfrüchten
* Hintergrundbelastung verschiedener Lebensmittel mit Dioxinen und PCB
* Furan in Kaffee, Fertiggerichten (auch zubereitet) und Apfelsaft
* Hydroxymethylfurfural in Trockenpflaumen, Pflaumenmus und Getränken aus Trockenpflaumen
* Pflanzenschutzmittelrückstände in exotischen Früchten
Die Ergebnisse des Lebensmittel-Monitorings fließen kontinuierlich in die gesundheitliche Risikobewertung ein und werden genutzt, um gesetzlich festgelegte Höchstgehalte für unerwünschte Stoffe zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen. Auffällige Befunde können weitere Untersuchungen der Ursachen in künftigen Überwachungsprogrammen der amtlichen Lebensmittelüberwachung nach sich ziehen. Die Überschreitungen von Höchstgehalten werden von den Bundesländern verfolgt und gegebenenfalls geahndet.
Quelle: Pressemeldung Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
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