Irreführende Aussagen der Verbraucherzentralen zu Nährwertangaben auf Lebensmitteln

15.09.2009 | Bonn
Eine neue Attacke gegen die Lebensmittelwirtschaft kritisiert angebliche Mängel in der Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln. Die Verbraucherzentrale Hamburg legt mit ihrer aktuellen Untersuchung den Sachverhalt sowohl in rechtlicher wie auch sachlicher Hinsicht bewusst falsch aus. Sie misst ihre Ergebnisse nicht am geltenden Recht zur Nährwertdeklaration, sondern erhebt ihre eigene Ansicht zum Maß der Dinge.

So ein Vorgehen führt die Öffentlichkeit irre. Es wird der Eindruck erweckt, dass die Lebensmittelwirtschaft ihren Pflichten nicht nachkommt. Dies ist nicht der Fall!

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) erklärt dazu: "Die deutsche Lebensmittelwirtschaft deklariert ihre Produkte ordnungsgemäß und umfangreich! Angaben zu Nährwerten auf Lebensmitteln werden bereits heute zu mehr als 80 Prozent gemacht - und dies obwohl bislang keine rechtliche Verpflichtung zu einer generellen Nährwertinformation besteht."

Die eigene Auswertung der Verbraucherzentrale belegt schließlich: 85 Prozent der Produkte tragen eine Nährwertkennzeichnung, Kekse oder Eis beispielsweise sogar zu 89 Prozent, Müsliriegel zu 94 Prozent und Pizza zu 100 Prozent. In den vergangenen Jahren sind Hersteller zunehmend freiwillig dazu übergegangen, ihre Lebensmittel mit Angaben zu Nährwertgehalten zu versehen. Bereits 2007 waren es laut einer repräsentativen GfK-Studie mehr als 60 Prozent - bis heute hat sich diese Zahl also deutlich erhöht. Die Lebensmittelwirtschaft führt ihr Engagement für eine sachliche Nährwertkennzeichnung weiter fort und baut sie sukzessive aus. Auf europäischer Ebene wird derzeit die Lebensmittelinformations-Verordnung entwickelt.

Auch die Aussage der Verbraucherzentrale, dass die Angaben seltener bei eher fett- und zuckerreichen Produkten zu finden seien, ist haltlos. Die eigene Tabelle der Verbraucher-zentrale entlarvt dies.

Die Lebensmittelwirtschaft erwartet von den Verbraucherzentralen ein faires Miteinander zum Wohl der Verbraucher. Bewusst marktschreierische Aktivitäten und das Schüren von Verbrauchersorgen hinsichtlich Lebensmittel sind keine wirkliche Verbraucherinformation. Das Maß der Bewertung von Lebensmittelkennzeichnung müssen Sachlichkeit und das geltende Lebensmittelrecht sein.

Quelle: Pressemeldung Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.

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