Landwirtschaftszählung 2010 beginnt

25.01.2010 | Berlin
Erstmals seit dem Jahr 1999 wird wieder eine Landwirtschaftszählung durchgeführt. Hierzu erhalten alle Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe in diesen Tagen einen Fragebogen von der Statistikbehörde ihres Bundeslandes.

Die Landwirtschaftszählung 2010 ist Teil des in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführten Agrarzensus sowie der weltweiten Agrarzensen, die für das Jahr 2010 von der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen vorgesehen wurden.

Wie in den Erhebungen der Zwischenjahre, geht es auch in der Landwirtschaftszählung zunächst um Daten zu Bodennutzung, Viehhaltung, Beschäftigte, Pachtverhältnisse und weitere ökonomische Themen. Ein neuer Schwerpunkt der Fragen liegt auf der Beziehung zwischen Landwirtschaft und Umwelt: Welche Leistungen erbringen Landwirte beispielsweise für den Erhalt der Kulturlandschaft? Dazu gibt es Fragen zur Anlage und zum Erhalt von Landschaftselementen wie Hecken und Steinmauern. Andere Fragen betreffen Angaben zur Bewässerung wie den Umfang bewässerter Flächen sowie Daten zum Umfang der Weidehaltung von Rindern und Schafen.

Erstmals wird auch ermittelt, wie viele Landwirte Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien betreiben. Diese Daten dienen zusammen mit anderen Angaben ­ etwa zur Häufigkeit von Direktvermarktung und von Tourismusangeboten - dazu, besser darstellen zu können, in welchem Umfang Betriebe im Sinn einer multifunktionalen Landwirtschaft Leistungen zur Entwicklung ländlicher Räume erbringen.

Für das Bundesagrarministerium und die Europäische Kommission liefern die Ergebnisse wertvolle Erkenntnisse über die Struktur der deutschen und europäischen Landwirtschaft. Die Kommission benötigt belastbare und unabhängig gewonnene Daten sowohl zur Bewertung der bestehenden Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), auf die mehr als 40 Prozent des EU-Haushalts entfällt, als auch für ihre Vorschläge zur Ausgestaltung der GAP nach 2013. Umweltbezogene Daten werden etwa zur Bildung von Agrarumweltindikatoren benötigt; andere sind Grundlage für die Berechnung der Emissionen von Klimagasen aus landwirtschaftlichen Quellen. Durch die Veröffentlichung zusammengefasster Ergebnisse kommen die Informationen auch der interessierten Öffentlichkeit und dem Berufsstand selbst zugute.

Soweit wie möglich werden bei der Landwirtschaftszählung 2010 Daten genutzt, die bei den Verwaltungen bereits vorliegen. Hierzu gehören zum Beispiel die Daten zum Rinderbestand, die aus dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere übernommen werden. Je nach Verfügbarkeit nutzen die statistischen Ämter der Länder weitere Daten der Agrarverwaltungen wie zum Beispiel aus dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem. Außerdem werden die Erfassungsgrenzen ab dem Jahr 2010 deutlich angehoben: Nur Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens fünf Hektar sind auskunftspflichtig. Betriebe mit weniger als fünf Hektar werden nur erfasst, wenn sie bestimmte Tierbestände haben oder Sonderkulturen anbauen. Ein Teil des Fragenkatalogs wird nur einer Stichprobe von Betrieben übermittelt.

Die Statistischen Ämter werten die Fragebögen aus. Dabei werden Einzelangaben nach den Bestimmungen des Bundesstatistikgesetzes geheim gehalten und ausschließlich für die in den Statistikgesetzen vorgesehenen Zwecke verwendet.

Quelle: Pressemeldung Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

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