Pflanzenschutzmittel werden meist vorschriftsmäßig verwendet
Die Länderbehörden kontrollierten im Jahr 2009 in 2.727 Handelsbetrieben, ob das Verkaufspersonal sachkundig ist, ob die angebotenen Pflanzenschutzmittel eine Zulassung haben sowie richtig gekennzeichnet sind, und ob das Selbstbedienungsverbot und die Unterrichtungspflicht eingehalten werden. Die Kontrollen erstreckten sich auch auf den Internethandel. Bei der Kontrolle von 5.045 Betrieben der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft wurden die Sachkunde der Anwender überprüft, und inwieweit sie die Auflagen und Bestimmungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beachten.
Bei den Kontrollen im Handel stellte sich heraus, dass rund 86 Prozent der Betriebe den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln vorschriftsmäßig angezeigt hatten. In 92,3 Prozent der Betriebe wurde das Selbstbedienungsverbot beachtet und in 95,6 Prozent der kontrollierten Betriebe verfügte das Verkaufspersonal über die erforderliche Sachkunde. Allerdings fanden die Kontrolleure in jeder fünften Verkaufsstelle ein oder mehrere Pflanzenschutzmittel vor, die nicht verkehrsfähig waren.
Die Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben zeigten, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft in der Regel korrekt erfolgt. 98,8 Prozent der beruflichen Anwender verfügten über die notwendige Sachkunde. Bei 97,6 Prozent der Pflanzenschutz-Geräte lag ein Nachweis über die turnusmäßige Überprüfung vor. Anwendungs- oder Bienenschutzbestimmungen wurden auf 95,7 Prozent der Flächen eingehalten. Die Beanstandungsraten sind jedoch nicht repräsentativ, da ein Teil der Kontrollen anlassbezogen erfolgte.
Im Pflanzenschutz-Kontrollprogramm wird auch die Unkrautbekämpfung auf befestigten Freilandflächen kontrolliert (Bürgersteige, Garagenauffahrten, Parkplätze, Hof- und Gewerbeflächen). Nach dem Pflanzenschutzgesetz ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf solchen Flächen verboten. Im Einzelfall können die Behörden der Bundesländer Ausnahmen von diesem Verbot genehmigen, allerdings nur, wenn eine Maßnahme unbedingt notwendig ist und es keine praktikablen Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln gibt. Im Jahr 2009 stellte sich bei 40 Prozent der 849 kontrollierten Flächen heraus, dass Pflanzenschutzmittel ohne eine solche Genehmigung eingesetzt worden waren. Da ein großer Teil dieser Kontrollen auf Grund von Anzeigen oder Verdachtsmomenten erfolgte, ist die Beanstandungsquote jedoch nicht repräsentativ.
Traten Verstöße im Handel mit oder bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf, haben die zuständigen Länder die Verstöße geahndet.
Im Jahr 2009 fanden intensive Kontrollen von gebeiztem Maissaatgut, Maissägeräten und dem ausgebrachten Maissaatgut statt. Die Kontrollen in acht Beizbetrieben, in 143 Handelsbetrieben und in 686 Maisanbaubetrieben ergaben, dass die Vorschriften der "Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut" (MaisPflSchMV) größtenteils eingehalten wurden. Die strengen Vorschriften für die Beizung und Aussaat wurden erlassen, nachdem im Jahr 2008 Bienenvölker durch Clothianidin-haltige Stäube bei der Aussaat von Mais geschädigt worden waren.
In dem Schwerpunkt "Insektizide in Gemüse" wurden im Zeitraum 2007 bis 2009 insgesamt 741 Anbauflächen mit Salat, Gurken, Tomaten, Möhren oder Kopfkohl kontrolliert. Dabei wurden auf 35 Flächen (4,7 Prozent) unerlaubte Wirkstoffe festgestellt. Bei knapp der Hälfte der Beanstandungen wurden Wirkstoffe nachgewiesen, die zwar in Deutschland in Pflanzenschutzmitteln enthalten sein dürfen, aber nicht in der Kultur angewendet werden durften. In acht Fällen (1,1 Prozent) ergaben sich Beanstandungen, da Wirkstoffe nachgewiesen wurden, für die es zwar zeitweise Genehmigungen in den jeweiligen Kulturen gab, jedoch nicht zum Zeitpunkt der Anwendung. Auf acht Flächen (1,1 Prozent) wurden Wirkstoffe nachgewiesen, deren Anwendung EU-weit unzulässig ist.
Quelle: Pressemeldung Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
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