Qualitätssicherung in der Landwirtschaft

29.07.2003 | Münster
Das QS-System ist das Ergebnis der Zusammenarbeit von CMA (Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH), dem Deutschen Bauernverband und der Wirtschaft.

Es soll erreicht werden, dass das zum Teil verlorengegangene Verbrauchervertrauen (u. a. durch Futtermittelskandale) durch die Schaffung eines glaubwürdigen Qualitätssicherungskonzeptes zurückgewonnen wird. Dadurch bedingt erhofft man sich auch eine Förderung des Absatzes.

Das QS-System beruht auf Dokumentation und Kontrolle aller an der Lebensmittelproduktion und Vermarktung beteiligten Stufen. Produktspezifische Kriterien bilden die Grundlage des QS-Prüfzeichen-Programms. In einem für die Teilnehmer verbindlichen Katalog sind die Kriterien hinsichtlich Herkunft, Hygiene, Futtermittel usw. festgehalten. In Lastenheften wird die Einhaltung der Vorgaben dokumentiert. Checklisten sichern die Eigenkontrolle. Neutrale Institute führen ebenfalls Kontrollen durch. Bei Warenübergabe erhält der Abnehmer ein Begleitpapier. Das führt zu einer verbesserten Zurückverfolgbarkeit fehlerhafter landwirtschaftlicher Produkte. Neben all den positiven Aspekten des QS-Systems wächst die Gefahr für die Landwirte, jetzt für fehlerhafte Produkte verantwortlich gemacht zu werden, erheblich. Im gleichen Maße steigt der Bedarf des Landwirtes nach ausreichendem Versicherungsschutz.

Versicherungsschutz

In jeder landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung ist die konventionelle Produkthaftpflicht des Landwirtes enthalten. Diese umfasst alle Personen- und Sachschäden, die durch fehlerhafte Produkte des Landwirtes entstehen. Ein Personenschaden liegt z. B. vor, wenn ein Landwirt Eier verkauft, die durch unzureichende Kühlung verdorben waren, und mehrere Kunden an einer Salmonellenvergiftung erkranken. Ein Sachschaden ist, wenn ein Landwirt mit Hemmstoffen belastete Milch an eine Molkerei liefert und diese mit den Lieferungen anderer Landwirte vermischt wird. Der gesamte Tankinhalt muss vernichtet werden.

Gegen Vermögensschäden, die nicht durch einen Personen- oder Sachschaden verursacht wurden, kann man sich nur durch eine zusätzliche "Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung" absichern. Von einem Vermögensschaden spricht man z. B., wenn das Getreide eines Landwirtes zu Brot verbacken wurde und dann festgestellt wird, dass das Getreide Pflanzenschutzmittelrückstände enthielt. Das Brot müsste vernichtet werden.

Folgende Kostenpositionen wären dann abgedeckt:

  • der Ersatz von Zutaten, z. B. Hefe, Backpulver, Aromastoffen und dergleichen;
  • der Mahlvorgang, Backvorgang (z. B. Personal, Maschinen, Energie);
  • Preisnachlass, entgangener Gewinn;
  • Vernichtungskosten

Erweitere Betriebshaftpflichtversicherung Die LVM Versicherungen bieten ihren Landwirten seit kurzem die Mitversicherung der "Erweiterten Produkthaftpflichtversicherung" an. Es werden die Versicherungssummen von 1 Mio. Euro oder 250.000 Euro angeboten. Der Beitrag richtet sich grundsätzlich nach der Größe des Betriebes.

Darüber hinaus wurde die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung in mehreren Punkten erweitert. Hier sind u.a zu nennen der direkte Export von landwirtschaftlichen Produkten in EU-Staaten, die Schweiz oder Norwegen, die Erhöhung der Versicherungs-summe für Mietsachschäden auf 100.000 Euro oder die Bettenabgabe an Feriengäste bis zu 8 Betten.

Außerdem kann der Landwirt zusätzlich das neue Schutzpaket "UmweltPlus" vereinbaren. Mit der "UmweltPlus" sind alle wesentlichen Umweltrisiken für Landwirte (z. B. die Gülle- und Mineralöllagerung) umfassend und ohne Mengenbegrenzung mitversichert. Die Bodenkaskoversicherung ist ebenfalls eingeschlossen.

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne Ihr LVM-Vertrauensmann in Ihrer Nähe zu Verfügung.

Quelle: Pressemeldung LVM Versicherungen

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