Qualitätsweinerzeugung in Deutschland gesichert
Die Grundstruktur des deutschen Weinrechts, insbesondere des Weinbezeichnungsrechts, bleibt für Erzeuger und Verbraucher erhalten. Dies ist das wichtigste Ergebnis des heutigen einstimmigen Beschlusses des Agrarausschusses. Erzeuger und Verbraucher in Deutschland profitieren somit gleichermaßen von der heutigen Entscheidung. Die bekannten Ursprungsbezeichnung (Landweingebiete) und Qualitätsstufen (Prädikatswein, Qualitätswein, Landwein) bleiben erhalten. Ein Durcheinander bei der Weinbezeichnung wird damit verhindert, denn die entsprechenden EU-Regelungen treten bereits am 1. August 2009 in Kraft.
Bis 2011 hat die Weinwirtschaft nun Zeit, sich über die Nutzung der neuen Bezeichnungsmöglichkeiten "geschützte Ursprungsbezeichnung" oder "geschützte geografische Angabe", insbesondere im Exportgeschäft, zu verständigen und alle Unterlagen bei der EU-Kommission einzureichen. Wir werden diesen Diskussionsprozess konstruktiv begleiten.
Durch die heutige Gesetzesänderung wird die Ende 2007 erfolgreich vom damaligen Landwirtschaftsminister Horst Seehofer ausgehandelte Reform der Weinmarktordnung in deutsches Recht umgesetzt. Gemäß der geänderten EU-Qualitätspolitik werden zukünftig die geografischen Herkunftsbezeichnungen stärker im Vordergrund stehen. Die nun vorgenommenen Änderungen sind eng mit den Bundesländern abgestimmt. Dies unterstreicht die große Bedeutung, die alle Beteiligten, allen voran die Unionsfraktion, der Sicherung der heimischen Qualitätsweinerzeugung beimessen.
Der deutsche Weinbau hat eine gute Zukunft. Dafür hat die Union gesorgt. Die Qualität der Weinproduktion, die Wahrung der Herkunftskennzeichnung als Erkennungsmerkmal für die Verbraucher und die Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit werden auch künftig im Mittelpunkt unserer Politik stehen.
Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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