Rechtsschutzversicherung für Landwirte

30.07.2006 | Münster
Gegen Landwirt A wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Lebens-, und Futtermittelgesetz eingeleitet. Nach der Schlachtung wurden bei einem Schwein erhöhte Penicillinwerte in einem Organ festgestellt.

Dem Landwirt wird vorgeworfen, die erforderliche Wartezeit nach medikamentöser Behandlung nicht eingehalten zu haben.

Er ist sich aber sicher, dass ihm kein Fehler unterlaufen ist. Gab es evtl. Unregelmäßigkeiten bei der Probenahme? Sein Anwalt verhilft ihm zur Einstellung des Verfahrens. Sogar dann, wenn dem Landwirt eine Vorsatztat vorgeworfen wird, besteht über das Zusatzpaket Rechtsschutz Plus inkl. erweitertem Strafrechtsschutz Kostenschutz. Leider bleibt der Landwirt in diesen Verfahren, auch bei einer Einstellung, in der Regel auf den Kosten, die häufig ca. 1000 betragen, hängen. Diese trägt dann aber seine Rechtsschutzversicherung. Lediglich wenn es tatsächlich zu einer Vorsatzverurteilung kommt, entfällt der Versicherungsschutz.

Inzwischen birgt jedes Verfahren wegen Lebensmittel- oder auch umweltgesetzlicher Verstöße, etwa wegen Gewässer oder Luftverunreinigung, das Risiko in sich, dass es als Folge dieser strafrechtlichen Verfahren unter dem Aspekt gute fachliche Praxis (Cross Comliance) zu einer Kürzung der existenzwichtigen Betriebsprämien kommt. Um dies zu verhindern, ist der Beistand eines versierten Anwaltes im Strafverfahren wichtig.

Für den unternehmerisch denkenden Landwirt rechnet sich die Rechtsschutzversicherung in jedem Fall. Zahlt der Privatmann zur Absicherung der Privat-, Berufs- und Verkehrsrisiken seiner Familie ca. 265,- im Jahr, so beträgt der Beitrag eines 50 ha Betriebes ca. 490,- jährlich für das Grundpaket. Durch eine Selbstbeteiligung von bis zu 300 Euro lassen sich bis zu 50 Prozent sparen.

Versichert ist dann die gesamte Familie in privaten Angelegenheiten ebenso wie im Verkehrsbereich und beim Arbeitsrecht. Darüber hinaus sind Gegenstand des Landwirtschafts-Rechtsschutz Grundstücksprobleme mit Behörden und Nachbarn. Über den Grundstücksrechtsschutz sind außerdem alle Pachtstreitigkeiten versichert. Aktuelles Problem ist hier die streitige Frage, ob dem Pächter oder dem Verpächter nach Pachtende die Zahlungsansprüche aus den Betriebsprämien zustehen. Auch in diesen Prozessen trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten. Verwaltungsrechtliche Fragen wegen Förderung oder Subvention können allerdings nicht abgesichert werden.

Ganz wichtigen Schutz bietet der Landwirtschafts-Rechtsschutz im vertraglichen Bereich. Selbstverständlich werden hier die Kosten von Auseinandersetzungen aus privaten Verträgen übernommen. Anders als beim Gewerbetreibenden besteht beim Landwirt aber auch Versicherungsschutz für Streitigkeiten aus Verträgen, die er im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit abschließt. Ein Landwirt hat beispielsweise erhebliche Ausfälle bei einem Mastdurchgang. Es stellt sich die Frage, ob das gelieferte Futter nicht in Ordnung war oder ob dem Tierarzt ein Fehler bei vorsorglichen Impfungen unterlaufen ist. Der Schaden kann erheblich sein, aber der Nachweis der Verursachung ist oft schwierig. Über den Rechtsschutz auch für solche vertraglichen Probleme kann der Landwirt ohne Sorge das Prozessrisiko auf sich nehmen. Die Rechtsschutzversicherung trägt die Anwalts-, und Gerichtskosten und auch die häufig immensen Gutachterkosten in diesen Verfahren.

Die Rechtsschutzbedingungen beinhalten aber leider auch Risikoausschlüsse, z.B. in Planfeststellungs- oder Bauangelegenheiten. Darum ist es grundsätzlich wichtig, vor Konsultation eines Anwaltes, über das LVM-Servicebüro vor Ort Deckungsschutz bei der Zentrale in Münster zu erfragen.

Wichtig ist noch dieses: Der Rechtsschutzbeitrag orientiert sich an der Betriebsgröße. Es ist deshalb grundsätzlich die aktuelle ha-Zahl und auch die Betriebsstruktur, z.B. Einzelbetrieb oder GbR anzugeben. Falsche Sparsamkeit gefährdet wegen Deckungslücken oder Unterversicherung den Versicherungsschutz. Deshalb ist es gut, den Vertrag regelmäßig durch das LVM-Servicebüro auf seine Aktualität hin prüfen zu lassen.

Quelle: Pressemeldung LVM Versicherungen

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