Statt ungenügender Selbstverpflichtung: ESL-Milch verbindlich und klar kennzeichnen

05.02.2009 | Berlin
Zu den Ergebnissen der Gespräche zwischen Bundeslandwirtschaftsministerium, Milchwirtschaft und Einzelhandel über eine Kennzeichnung der länger haltbaren "ESL-Milch" (Extended Shelf Life) erklärt Ulrike Höfken, Sprecherin für Ernährungspolitik und Verbraucherfragen:

Die rein freiwillige Selbstverpflichtung der Milchwirtschaft zur Kennzeichnung der ESL-Milch ändert nichts am Problem der Irreführung der Konsumenten und ist ein Schlag ins Gesicht des Verbrauchers. Durch die Aufschrift "länger haltbar" wird nicht deutlich, dass es sich um kurzzeitig hocherhitzte Milch mit weniger Vitaminen und einem Kochgeschmack handelt. Die Bezeichnung "traditionell hergestellt" für herkömmliche Frischmilch ist ebenfalls Verbrauchertäuschung, weil so eine artgerechte Haltung auf der Weide vorgaukelt wird, obwohl ein Großteil der Milch von Hochleistungskühen aus Massentierhaltung stammt.

ESL-Milch, die wie H-Milch schon wochenlang im Ladenregal stehen kann, muss auch in der Kennzeichnung eindeutig von Frischmilch unterscheidbar sein. Eine freiwillige Selbstverpflichtung der Milchwirtschaft ist unsinnig, kaum kontrollierbar und wettbewerbsverzerrend, da sich niemand daran halten muss und die Irreführung der Verbraucher nicht sanktioniert wird. ESL Milch hat bereits einen Marktanteil von bis zu 60 Prozent erreicht und droht die eigentliche Frischmilch vollständig zu verdrängen, da wegen der mangelhaften Deklaration vielen Verbraucherinnen und Verbraucher die Qualitätsunterschiede nicht klar sind.

Das völlig ungenügende Ergebnis der Gespräche unter Federführung des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz zeigt deutlich die Schwäche der Ministerin Aigner. Sie hat sich wie schon bei der Ampelkennzeichnung zum Nährwert von Lebensmitteln den Wünschen der Industrie und des Handels gebeugt und die Interessen des Verbraucherschutzes ignoriert.

Wir fordern die Bundesregierung auf, umgehend verbindliche Kennzeichnungsvorschriften für ESL-Milch zu erlassen, die deutlich machen, dass es sich hierbei nicht um Frischmilch, sondern um hocherhitzte Milch handelt. Wir werden dazu in der kommenden Woche einen Antrag zur klaren Kennzeichnung von "länger haltbarer" Milch einbringen.

Hintergrund:

Verbraucherinnen und Verbraucher und ihre Vertretungen kritisieren zunehmend die irreführende Auslobung sogenannter Extended Shelf Life (ESL)-Milch als "länger frisch" oder "maxi-frisch". Eine auf Temperaturen bis zur 127 Grad erhitzte Milch, die bis zu 21 Tagen haltbar ist, widerspricht den Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher an Frischmilch. Die bisher als Frischmilch verkaufte Milch wurde nur bis auf 72 bis 75 Grad erhitzt. Erhitzungsverfahren über 100 Grad Celsius stellen eine höhere Verarbeitungsstufe dar, die mit Vitaminverlusten, Qualitätsverlusten und Kochgeschmack einhergehen. Die erhöhte Lagerfähigkeit dient der Kostenersparnis von Verarbeitern und Handel, aber nicht den Qualitätsbedürfnissen der Verbraucher. Eine derart behandelte Milch muss als weniger natürlich und frisch gelten und entsprechend erkennbar sein.

Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

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