Union bedauert Urteil zum Holzabsatzfonds
Wir können erneut nur unser Bedauern über das heute veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts aussprechen. Nach dem juristischen Aus der zentralen Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft ist nun auch das Holzabsatzfondsgesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt worden.
Die meisten politisch und wirtschaftlich verantwortlichen Personen haben mittlerweile erkannt, wie weitreichend das sofortige Ende der Absatzförderung im Ernährungssektor war und ist. Auch die Einigung über eine oder mehrere Nachfolgeorganisationen gestaltet sich nicht eben leicht.
Nun steht zu befürchten, dass durch das Urteil des Verfassungsgerichts auch im Bereich der Holzvermarktung die Marktstellung und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche geschwächt werden wird. Dies ist angesichts der derzeit weltweit angespannten Wirtschaftslage besonders hart. Die Wirtschaft braucht auch in Zukunft eine zentrale Holzabsatzförderung.
Die Beteiligten der Holzbranche sollten aus den aktuellen Erfahrungen im Bereich der Ernährungswirtschaft ihre Lehren ziehen. Schnellstmöglich muss konstruktiv an einer schlanken Nachfolgeorganisation gearbeitet werden, die sich nur an den Interessen der Beitragszahler orientiert. Wir begrüßen es daher sehr, dass sich die Branche in einer "Plattform Forst & Holz" bereits mit Alternativlösungen befasst hat.
Wir bedauern es, dass die Entscheidung des Gerichts vor allem wieder die anerkannten und geschätzten Mitarbeiter trifft. Denn ebenso wie die CMA, die ZMP und der Absatzfonds der Land- und Ernährungswirtschaft muss nun auch der Holzabsatzfonds abgewickelt werden. Die Branche hat bereits erklärt, an sozialverträglichen Lösungen zu arbeiten. Wir unterstützen dies ausdrücklich.
Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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