Verbesserte Kontrollen des Lebensmittelhandels im Internet
Ein neues Gebiet für die klassische Lebensmittelkontrolle ist der Marktplatz Internet. Wie Praktiker dieser Herausforderung gerecht werden können, haben am 26. und 27. April rund 100 Teilnehmer der Tagung European Food Law Practioneers (FLEP) in Berlin diskutiert. Gastgeber dieser europäischen Fachkonferenz war das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Bereits heute können Verbraucher nahezu jedes Lebensmittel über das Internet beziehen. Die Umsätze dieses Sektors steigen. Da die Kontrolle des Lebensmittelhandels im Internet nur effektiv sein kann, wenn sie international umgesetzt wird, wurde das Thema von den Vertretern der europäischen Lebensmittelkontrolle angeregt diskutiert. Das BVL stellte dabei eine eigene Strategie vor. Das Konzept sieht eine zentrale Koordinierungsstelle für Deutschland vor. Deren Aufgabe soll es sein, die Anbieter von Lebensmitteln im Internet zu ermitteln und den Kontrollbehörden der Bundesländer bekannt zu machen. Außerdem soll die Zentralstelle Lebensmittel aufspüren, die die Gesundheit der Verbraucher gefährden oder Verbraucher täuschen. Es ist geplant, für beide Aufgaben eine entsprechende Software zu entwickeln, die die Suchabläufe weitestgehend automatisiert. Das Konzept soll noch im Laufe des Jahres in der Praxis getestet werden.
Ein weiterer Tagungspunkt des FLEP-Treffens war der Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. So stellten Deutschland, Irland, Großbritannien und die Niederlande ihre Strategien zur risikoorientierten Lebensmittelkontrolle vor. In der EU müssen lebensmittelproduzierende und -verarbeitende Betriebe mit höherem Risiko häufiger kontrolliert werden als Betriebe mit niedrigerem Risiko. Die Höhe des festgestellten Risikos muss für alle Beteiligten, insbesondere für das betroffene Unternehmen, nachvollziehbar sein und dokumentiert werden. In Deutschland bestimmen das Risiko eines Betriebes unter anderem die Art des hergestellten Produktes (Hackfleisch hoch, Mineralwasser niedrig), das Verhalten des Unternehmers in der Vergangenheit (Einhaltung von Rechtsvorschriften, Schulung der Mitarbeiter), die Qualität seiner Eigenkontrollen (Untersuchung der Produkte, Temperaturkontrollen) und sein Hygienemanagement (baulicher Zustand der Räume, Reinigung, Schädlingsbekämpfung).
Hintergrundinformationen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL umfassende Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen Union. Außerdem ist es für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Zusammenwirken mit nationalen Behörden in anderen Mitgliedstaaten der EU setzt sich das BVL für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz ein.
Quelle: Pressemeldung Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
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