Verpflichtung zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmittelzutaten nicht sinnvoll
(BLL), die Bundesverei-nigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) und der Handelsverband Deutschland (HDE) nach-drücklich gegen eine entsprechende Änderung der Lebensmittelinformationsverordnung. Der federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel entscheidet in dieser Frage am 16. März 2010.
Zur Abstimmung steht die Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung, die auch Zutaten und Rohstoffe betreffen könnte. Sollte es hierzu kommen, drohen nach Überzeugung der Lebensmittelwirtschaft den Konsumenten völlig unübersichtliche Produktetiketten.
Besonders gravierend würde sich eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei Zutaten und Roh-stoffen im Fall von Lebensmitteln auswirken, die aus verschiedenen Zutaten bestehen. Da die Produzen-ten in der Regel oft Zutaten tagesaktuell aus verschiedenen Regionen kaufen, um den Verbrauchern die besten Qualitäten und die günstigsten Einkaufspreise bieten zu können, kämen auf sie bei einer solchen Kennzeichnungspflicht massive Umsetzungsprobleme in der Praxis zu: Bei jeder Herkunftsänderung von Zutaten müssten neue Etiketten gedruckt und die Produkte im laufenden Produktionsbetrieb umetiket-tiert werden. Die Herstellungskosten für Lebensmittel würden sich so verteuern, ohne dass der Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten stünde.
Eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei Zutaten und Rohstoffen würde die ohnehin schon häufig unübersichtlichen Etiketten noch verwirrender gestalten. Für die Verbraucher wäre damit kein Informationsgewinn verbunden.
Regionalität ist im Lebensmittelmarkt ein wichtiger Trend, den Handel und Industrie aufgreifen, wenn das Verbraucherinteresse vorhanden ist. So werden Produkte aus der Region, z.B. durch Erzeuger- oder Marketinggemeinschaften, bereits jetzt zusätzlich auf dem Etikett oder durch geschützte Siegel und freiwillige Angaben über die besondere Herkunft herausgestellt. Auch regionale Spezialitäten, die von der EU durch geografische Herkunftsangaben geschützt werden, werden heute schon im Markt hervorgehoben.
Dies alles bestätigt: Die derzeitigen Regelungen sind vollkommen ausreichend.
Die Lebensmittelwirtschaft unterstützt deshalb die im EU-Verordnungsvorschlag vorgesehene Rege-lung zur Lebensmittelinformation. Demnach soll es hinsichtlich der verpflichtenden Herkunftsbezeich-nung im allgemeinen Lebensmittelkennzeichnungsrecht im Grundsatz bei den bestehenden europa-rechtlichen Regelungen bleiben. Die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf eine Zutatenkenn-zeichnung lehnt sie jedoch strikt ab.
Quelle: Pressemeldung Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.
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