Wissenschaftlicher Beirat übergibt Stellungnahme "Koexistenz Gentechnik"
"Die Vorschläge zur Ausgestaltung der Koexistenzregeln sind ein nützlicher Beitrag in der Gentechnikdebatte", betonte der Staatssekretär. So werden die bestehenden Regelungen zur Koexistenz positiv bewertet. Ebenso befürwortet der Beirat die derzeitige Haftungsregelung, wobei für mögliche Schäden in der Verwertungskette ein Haftungsfonds vorgeschlagen wird, dessen Realisierung sich allerdings bisher als nicht möglich erwiesen hat.
Betrachtet wird das Nebeneinander von gentechnisch veränderten (GV) und nicht gentechnisch veränderten Pflanzen in der gesamten Wertschöpfungskette. Die Wissenschaftler empfehlen, die Zulassung zum Inverkehrbringen von GV-Pflanzen weiterhin auf europäischer Ebene nach wissenschaftlichen Kriterien vorzusehen, die Anbauentscheidung aber durch die Mitgliedstaaten treffen zu lassen. Die Informationspflichten bei Wechsel des Bewirtschafters sollen nach den Empfehlungen ausgedehnt werden.
Bei den spezifischen Regelungen der guten fachlichen Praxis, die regelmäßig überprüft werden sollen, wird neben der bisherigen für Mais eine weitere Abstandsregelung für Raps für notwendig erachtet. Für Saatgut wird ein Kennzeichnungsschwellenwert von 0,3 Prozent für zugelassene GV-Konstrukte vorgeschlagen. Dafür wäre allerdings eine Änderung des EU-Rechts notwendig. Die GV-Kennzeichnungspflicht soll nach einer Übergangsfrist auf tierische Produkte ausgedehnt und auch für die "Weiße Gentechnik" eingeführt werden.
Quelle: Pressemeldung Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
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